Herbert Karl Rahlfs Stiftungsfonds-Stipendium - Förderrunde 2023 (abgeschlossen)
Bewerbungskriterien/Voraussetzungen
Das Herbert K. Rahlfs Stiftungsfonds-Stipendium richtet sich vorzugsweise an leistungsstarke Studierende der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg
- die im Fachbereich Informatik, im Fachbereich Elektrotechnik, Maschinenbau und Technikjournalismus oder im Fachbereich Angewandte Naturwissenschaften rechtmäßig in einem Bachelor- oder Masterstudiengang immatrikuliert sind
- die erstklassige Leistungen im Studium erbringen (Durchschnittsnote mind. 2,0) und sich darüber hinaus gesellschaftlich engagieren. Zu dem sollten sich die Bewerber:innen bereits während des Studiums bei einem Unternehmen in der Region Bonn/Rhein-Sieg engagieren (z.B. in Form von Praktika, Praxissemester o.ä.) und/oder bereit sein, nach Abschluss ihres Studiums in dieser Region beruflich tätig zu werden
- die zu Beginn der Förderung nicht älter als 27 Jahre sind
- die nicht bereits eine andere leistungsorientierte, materielle Förderung erhalten (z. B. Deutschlandstipendium)
Umfang der Förderung
Das Rahlfs Stiftungsfonds-Stipendium beläuft sich monatlich auf eine Auszahlungssumme von 300,- Euro. Der Bewilligungszeitraum beträgt 2 Semester und kann auf Antrag verlängert werden, wobei die Förderungsdauer höchstens bis zu drei Jahren im Bachelorstudiengang bzw. bis zu zwei Jahren im Masterstudiengang beträgt.
Bewerbungsunterlagen
Alle Unterlagen müssen schriftlich bis zum 01.03.2023 bei der Dr. Reinold Hagen Stiftung, Kautexstraße 53, 53229 Bonn eingereicht werden. Diese Unterlagen können entweder postalisch eingereicht, es gilt der Poststempel, oder persönlich in den Briefkasten der Dr. Reinold Hagen Stiftung eingeworfen werden. Andernfalls kann Ihre Bewerbung nicht berücksichtigt werden.
Folgende Bewerbungsunterlagen sind mit der Bewerbung einzureichen:
- Ausgefülltes und unterzeichnetes „Antragsformular für ein Stipendium“
- Unterschriebenes Motivationsschreiben (etwa eine DIN A4-Seite)
- Tabellarischer Lebenslauf
- Meldebestätigung
- Aktuelles Foto (Passfoto ist ausreichend)
- Studienbescheinigung oder Immatrikulationsbescheinigung
- Vollständige Leistungsübersicht über das bisherige Studium und die Durchschnittsnote der bisher erbrachten Leistungen.
Bei Erstsemester im Bachelorstudiengang wird die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung herangezogen.
Bei Masterstudierenden im 1. Fachsemester zählt die Note des zum Masterstudiengang qualifizierenden Abschlusses - Angaben über besondere Erfolge, Auszeichnungen und Preise, eine besonders hervorzuhebende vorangegangene Berufstätigkeit und Praktika
- Angaben zu einer ehrenamtlichen Tätigkeit bzw. gesellschaftlichen, sozialen oder hochschulpolitischen Engagement (nur bescheinigtes Engagement kann bewertet werden)
- Ggf. Angaben darüber, ob und in welcher Höhe ein weiteres Stipendium bezogen wird
Nur vollständige Bewerbungsunterlagen können berücksichtigt werden!
Auswahlverfahren
Auf Basis der eingereichten Bewerbungsunterlagen wird eine Vorauswahl getroffen und die entsprechenden Bewerber:innen zu einem persönlichen Gespräch eingeladen. Maßgebliche Kriterien für die Eignung eines Stipendienbewerbers sind neben der Erfüllung der vorgenannten Bewerbungskriterien die Motivation, das Engagement und die Leistungsbereitschaft für das Studium.