Stiftungsfond
Herbert Karl Rahlfs

Das Herbert Karl Rahlfs Stiftungsfonds-Stipendium
Herr Ing. Herbert Karl Rahlfs war erfolgreicher Unternehmer im Bereich Verfahrenstechnik und Kunststoffmaschinenbau.
Er gründete nach langjähriger Tätigkeit im Entwicklungsbereich von Reifenhäuser 1990 die Recon Engineering GmbH und spezialisierte sich auf die Aufarbeitung gebrauchter Kunststoffmaschinen. Herr Rahlfs war nicht nur technischer Spezialist und verantwortungsvoller Unternehmer, sondern auch ein Mensch, der sich immer für das Gemeinwohl seiner Heimatregion Bonn/Rhein-Sieg eingesetzt hat. Während seiner erfolgreichen Berufstätigkeit hat er erkannt, wie wichtig eine qualifizierte Ausbildung und insbesondere ein praxisorientiertes Ingenieursstudium ist. Sein Wunsch war deshalb, junge Menschen während ihrer Ausbildung zu entlasten und finanziell zu unterstützen sowie den Unternehmen, vorrangig in seiner Heimatregion, gut ausgebildete Fachkräfte aus dem MINT-Bereich zur Verfügung zu stellen.
Ziele des Stiftungsfonds
Mit dem gemeinnützigen Herbert Karl Rahlfs Stiftungsfonds sollen junge Studierende aus den Bereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik während Ihres Studiums finanziell unterstützt werden.
Diese Unterstützung wird in Form von Stipendien und Förderpreisen nach den Kriterien der Dr. Reinold Hagen Stiftung durchgeführt.
Bewerbungszeitraum 26.05.25 bis 04.07.25
Stipendien
Der Herbert Karl Rahlfs Stiftungsfonds vergibt Stipendien an leistungsstarke Studierende der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg.
Die aktuell ausgeschriebenen Rahlfs Stiftungsfonds-Stipendien richten sich an Studierende des Fachbereiches Informatik, des Fachbereiches Elektrotechnik, Maschinenbau und Technikjournalismus sowie des Fachbereiches Angewandte Naturwissenschaften, die erstklassige Leistungen im Studium erbringen (Durchschnittsnote mind. 2,0) und sich darüber hinaus gesellschaftlich engagieren.
Zu dem sollten sich die Bewerber:innen bereits während des Studiums bei einem Unternehmen in der Region Bonn/Rhein-Sieg engagieren (z.B. in Form von Praktika, Praxissemester o.ä.) und/oder bereit sein, nach Abschluss ihres Studiums in dieser Region beruflich tätig zu werden.
Das Rahlfs Stiftungsfonds-Stipendium beläuft sich monatlich auf eine Auszahlungssumme von 300,- Euro. Der Bewilligungszeitraum beträgt 2 Semester und kann auf Antrag verlängert werden, wobei die Förderungsdauer höchstens bis zu drei Jahren im Bachelorstudiengang bzw. bis zu zwei Jahren im Masterstudiengang beträgt.
Voraussetzungen für eine Bewerbung
- Die Vergabe des Stipendiums setzt eine Bewerbung des Studierenden voraus.
- Antragsberechtigt sind ausschließlich Studierende, die an der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg im Fachbereich Informatik, im Fachbereich Ingenieurwissenschaften und Kommunikation oder im Fachbereich Angewandte Naturwissenschaften rechtmäßig in einem Bachelor- oder Masterstudiengang immatrikuliert sind.
- Das Rahlfs Stiftungsfonds-Stipendium richtet sich an leistungsstarke Studierende, die erstklassige Leistungen im Studium erbringen (Durchschnittsnote mind. 2,0) und sich darüber hinaus gesellschaftlich engagieren. Zu dem sollten sich die Bewerber:innen bereits während des Studiums bei einem Unternehmen in der Region Bonn/Rhein-Sieg engagieren (z.B. in Form von Praktika, Praxissemester o.ä.) und/oder bereit sein, nach Abschluss ihres Studiums in dieser Region beruflich tätig zu werden.
- Antragsberechtigt sind ausschließlich Studierende, welche zu Beginn der Förderung nicht älter als 27 Jahre sind.
- Von der Förderung ausgeschlossen werden können Studierende, die bereits eine andere leistungsorientierte materielle Förderung erhalten. Bewerber:innen haben in jedem Fall bei ihrer Bewerbung anzugeben, ob und in welcher Höhe sie ein anderes Stipendium erhalten.
Umfang der Förderung
Das Rahlfs Stiftungsfonds-Stipendium beläuft sich monatlich auf eine Auszahlungssumme von 300,- Euro. Der Bewilligungszeitraum beträgt 2 Semester und kann auf Antrag verlängert werden, wobei die Förderungsdauer höchstens bis zu drei Jahren im Bachelorstudiengang bzw. bis zu zwei Jahren im Masterstudiengang beträgt.
Verlängert sich die Studiendauer aus schwerwiegenden Gründen, so kann die Förderungsdauer auf Antrag nach freiem Ermessen der Dr. Reinold Hagen Stiftung verlängert werden.
Die Stipendien können jeweils zum Start eines Sommer- bzw. Wintersemesters vergeben werden. Es besteht weder ein Rechtsanspruch auf Gewährung noch auf Verlängerung eines Stipendiums.
Ausschreibungen und Bewerbung
Die Ausschreibung eines Stipendiums erfolgt grundsätzlich über die Webseite der Dr. Reinold Hagen Stiftung. In der Ausschreibung werden insbesondere die Fristen für die Bewerbung und die einzureichenden Unterlagen spezifiziert. Die Bewerber:innen erhalten, nachdem sie die dafür notwendigen Unterlagen eingereicht haben, eine Mitteilung (per Email), ob sie in die engere Auswahl einbezogen und zu einem persönlichen Gespräch eingeladen werden.
In der Vorauswahl steht es im freien Ermessen der Dr. Reinold Hagen Stiftung, wen sie aus der Reihe der Bewerber:innen, die die Voraussetzungen für die Förderung erfüllen, für eine Einladung zum persönlichen Gespräch auswählt.
Bewerber:innen, die die Voraussetzungen für die Förderung nicht erfüllen oder aus anderen Gründen nicht zu einem persönlichen Gespräch eingeladen werden, sollen zeitnah hierüber informiert werden. Dasselbe gilt für Bewerber:innen, deren Förderung nach einem Auswahlgespräch abgelehnt wird.
Die Ablehnung einer Förderung wird nicht begründet.
Bewerbungsunterlagen
Alle Unterlagen müssen schriftlich bei der Dr. Reinold Hagen Stiftung, Kautexstraße 53, 53229 Bonn eingereicht werden. Diese Unterlagen können entweder postalisch eingereicht, es gilt der Poststempel, oder persönlich in den Briefkasten der Dr. Reinold Hagen Stiftung eingeworfen werden.
Andernfalls kann Ihre Bewerbung nicht berücksichtigt werden.
Folgende Bewerbungsunterlagen sind mit der Bewerbung einzureichen:
- Ausgefülltes und unterzeichnetes „Antragsformular für ein Stipendium“.
- Unterschriebenes Motivationsschreiben (etwa eine DIN A4-Seite).
- Tabellarischer Lebenslauf.
- Meldebestätigung.
- Aktuelles Foto (Passfoto ist ausreichend).
- Studienbescheinigung oder Immatrikulationsbescheinigung.
- Vollständige Leistungsübersicht über das bisherige Studium und die Durchschnittsnote der bisher erbrachten Leistungen.
Bei Erstsemester im Bachelorstudiengang wird die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung herangezogen.
Bei Masterstudierenden im 1. Fachsemester zählt die Note des zum Masterstudiengang qualifizierenden Abschlusses. - Angaben über besondere Erfolge, Auszeichnungen und Preise, eine besonders hervorzuhebende vorangegangene Berufstätigkeit und Praktika.
- Angaben zu einer ehrenamtlichen Tätigkeit bzw. gesellschaftlichen, sozialen oder hochschulpolitischen Engagement (nur bescheinigtes Engagement kann bewertet werden).
- Ggf. Angaben darüber, ob und in welcher Höhe ein weiteres Stipendium bezogen wird.
Nur vollständige Bewerbungsunterlagen können berücksichtigt werden!
Auswahlverfahren
Auf Basis der eingereichten Bewerbungsunterlagen wird eine Vorauswahl getroffen und die entsprechenden Bewerber:innen zu einem persönlichen Gespräch eingeladen. Maßgebliche Kriterien für die Eignung sind neben der Erfüllung der in Punkt I. genannten Kriterien die Motivation, das Engagement und die Leistungsbereitschaft für das Studium.
Förderungsende
Das Stipendium endet nach Ablauf des bewilligten Förderzeitraums oder mit Ablauf des Monats, in dem die Stipendiat:innen
-
- die letzte Prüfungsleistung abgelegt hat,
- das Studium abgebrochen hat,
- die Fachrichtung gewechselt hat oder
- sich vom Studium beurlauben lässt oder
- exmatrikuliert wird.
Es besteht weder ein Rechtsanspruch auf Gewährung noch auf Verlängerung eines Stipendiums.